Das Onlinezugangsgesetz hat seine erste Frist verpasst – das ist bekannt. Weniger bekannt ist, was das OZG-Änderungsgesetz, oft OZG 2.0 genannt, tatsächlich verändert. Es ist mehr als eine Verlängerung: Es verschiebt die Logik der Verwaltungsdigitalisierung von der Stichtagserfüllung hin zum Dauerbetrieb. Für Kommunen bedeutet das eine neue Ausgangslage – mit Pflichten, aber auch mit mehr Klarheit.
Vom Projekt zur Daueraufgabe
Das ursprüngliche OZG war als Projekt mit Enddatum konzipiert. Diese Logik hat vielerorts zu Minimallösungen geführt: Ein PDF-Formular online, dahinter weiterhin Papier und Medienbrüche. Das OZG 2.0 streicht die starre Frist und setzt stattdessen auf dauerhafte Verpflichtungen. Für Bundesleistungen gilt künftig Digital-only als Zielbild, flankiert von einem Rechtsanspruch auf digitalen Zugang zu bestimmten Bundesleistungen ab 2028. Das Signal an Länder und Kommunen ist eindeutig: Digitalisierung ist kein Sprint mehr, sondern Linienaufgabe.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Drei Punkte verdienen besondere Aufmerksamkeit. Erstens: Die BundID wird zur DeutschlandID weiterentwickelt und als zentrales Bürgerkonto etabliert. Kommunen, die eigene Kontolösungen betreiben, sollten ihre Roadmap prüfen. Zweitens: Das Schriftformerfordernis wird systematisch abgebaut. Wo bisher eine Unterschrift nötig war, sollen digitale Nachweise genügen – das ist der eigentliche Hebel für durchgängige Prozesse. Drittens: Das Once-Only-Prinzip wird gestärkt. Nachweise, die der Verwaltung bereits vorliegen, sollen nicht erneut angefordert werden. Das setzt funktionierende Registerabfragen voraus und verknüpft das OZG eng mit der Registermodernisierung.
Was das für Kommunen konkret bedeutet
Kommunen tragen rund 80 Prozent des Vollzugs – und damit auch den Großteil der Umsetzungslast. Die gute Nachricht: Das Prinzip „Einer für Alle" (EfA) bleibt bestehen und wird weiterentwickelt. Statt jede Leistung selbst zu bauen, können Kommunen nachnutzen. Die Herausforderung liegt woanders: EfA-Dienste enden häufig am Antragseingang. Die Integration in Fachverfahren, die medienbruchfreie Weiterverarbeitung und die Bescheiderstellung bleiben kommunale Aufgaben. Wer hier nicht investiert, digitalisiert nur die Fassade.
Ende-zu-Ende statt Antragsfassade
Der Maßstab für die kommenden Jahre heißt Ende-zu-Ende-Digitalisierung: vom Antrag über die Bearbeitung bis zum Bescheid, idealerweise mit automatisierten Teilschritten. Das erfordert drei Dinge. Erstens eine ehrliche Bestandsaufnahme: Welche Leistungen sind wirklich durchgängig digital, welche nur vordergründig? Zweitens Schnittstellenkompetenz: Ohne standardisierte Übergabe (etwa über XÖV-Standards und FIT-Connect) bleibt jeder Online-Antrag ein Ausdruck im Posteingang. Drittens Prozessverantwortung: Jemand im Haus muss den Gesamtprozess im Blick haben – nicht nur das Frontend.
Erste Schritte für die Praxis
Beginnen Sie nicht mit der Technik, sondern mit der Priorisierung. Welche zehn Leistungen haben in Ihrer Kommune die höchsten Fallzahlen? Welche davon verursachen die meisten Rückfragen und Nacharbeiten? Genau dort lohnt sich Ende-zu-Ende-Digitalisierung zuerst – messbar in Bearbeitungszeit und Entlastung der Sachbearbeitung. Prüfen Sie parallel, welche EfA-Dienste Ihr Land bereitstellt und welche Fachverfahrensanbindungen Ihr IT-Dienstleister anbietet. Und: Benennen Sie eine verantwortliche Stelle für Verwaltungsdigitalisierung mit echtem Mandat. Ohne klare Zuständigkeit versandet jede Roadmap zwischen Hauptamt, IT und Fachbereichen.
Fazit
Das OZG 2.0 ist weniger ein neues Gesetz als ein Realitätsabgleich: Verwaltungsdigitalisierung braucht Dauerstrukturen, keine Stichtage. Kommunen, die jetzt Prozessverantwortung klären, konsequent nachnutzen und die Integration ins Backend priorisieren, verschaffen sich einen doppelten Vorteil – gegenüber dem Rechtsanspruch, der kommt, und gegenüber dem Fachkräftemangel, der schon da ist. Denn jeder durchgängig digitale Prozess ist am Ende vor allem eines: gewonnene Arbeitszeit für die Aufgaben, die Menschen wirklich erfordern.
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